AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung für Lieferung und Leistung

 

§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen 

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen durch it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK.

(2) Etwaige entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie vor Vertragsschluß ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden, ansonsten wird ihnen widersprochen.

(3) Diese Bedingungen gelten auch für weitere Lieferungen und Leistungen, auch wenn nicht nochmals auf die AGB der it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK hingewiesen wird. Im kaufmännischen Verkehr gelten die AGB in der jeweiligen Fassung.

(4) Die aktuellste Fassung unserer AGB's befindet sich auf unserer Homepage: http://it.sources.at

 

 

§ 2 Vertragsabschluß 

(1) Die Angebote sind stets freibleibend. Der Kunde ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK; diese gilt als erteilt, wenn sie nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang abgelehnt wird. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK schriftlich bestätigt werden.

 

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen 

(1) Die Preise schließen Verpackung, Fracht, Porto und Wertversicherung nicht ein. Es gilt der am Tag der Lieferung maßgebende Preis zuzügl. der gesetzlichen MWSt.

(2) Der Kaufpreis für Warenlieferungen ist mit Erhalt der Lieferung fällig. Bei Teillieferungen sind Abschlagszahlungen zu leisten.

(3) Das Entgelt für Dienstleistungen ist nach erfolgter Installation der Hard- und Software fällig.

(4) Tritt zwischen Vertragsabschluß und Lieferung eine Preisänderung ein, bleibt eine entsprechende Angleichung des Preises vorbehalten soweit diese nicht unbillig ist.

(5) it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK berechtigt die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(6) Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank (Europäischen Zentralbank), mindestens aber in Höhe von 12% p.a. zu verrechnen.

Die im Fall des Verzuges für das Einschreiten von Inkassobüros gemäß Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996 in der geltenden Fassung anfallenden Kosten und die Kosten von einschreitenden Rechtsanwälten sind - soweit sie zweckdienlich und notwendig waren - vom Kunden zu tragen.

 

 

§ 4 Lieferzeiten 

(1) Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt werden. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung. Verzögerungen, die it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK nicht zu vertreten hat (z.B. verspätete Selbstbelieferung, Streiks etc.) berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Ist die Verzögerung von it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK zu vertreten, so kann ihr der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen setzen, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt. Kommt it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK dennoch in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden 

(1) Der Kunde wird die Tätigkeiten von it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK im erforderlichen Umfang unterstützen, insbesondere unentgeltlich alle Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind, schaffen. Hierzu gehört unter anderem, daß der Kunde nötigenfalls Arbeitsräume einschließlich der erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, einen Handlungsbevollmächtigten benennt, der während der vereinbarten Zeit als Kontaktperson zur Verfügung steht und berechtigt ist, alle Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind sowie die Verschaffung des Zugangs zu den für die Auftragsausführung notwendigen Informationen, Unterlagen, Einrichtungen und Räumlichkeiten.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle von it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK überlassenen Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.

 

 

§ 6 Gefahrübergang 

(1) Wird der Vertragsgegenstand nicht von it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK selbst geliefert, so geht die Gefahr über, sobald er deren Betrieb verlassen hat. Die Versandart liegt im Ermessen von it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK. Wird der Versand ohne Verschulden von it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK verzögert oder unmöglich gemacht, so geht die Gefahr mit der Absendung der Versandbereitschaftsmitteilung an den Kunden auf diesen über.

 

 

§ 7 Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz 

(1) Die Gewährleistungsansprüche gegen it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK verjähren in 6 Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar.

(2) Unabhängig davon gibt it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungsansprüche der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

(3) Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist wird nach eigener Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder Nachbesserung geleistet. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist endgültig fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandelung oder Minderung verlangen.

(4) Im Falle der Nachbesserung übernimmt it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK die Arbeitskosten. Alle sonstigen Nebenkosten, insbesondere Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.

(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährung entfällt ferner, wenn ohne schriftliche Zustimmung durch it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK technische Original-zeichen geändert oder beseitigt werden.

(6) Rücklieferungen haben grundsätzlich unter Angabe der Rechnungs- bzw. Seriennummer des Vertragsproduktes in der Originalverpackung zu erfolgen, andernfalls muß eine Bearbeitungsgebühr und bei Weitergabe an den Hersteller oder Rücklieferung an Sie eine Transport- und Verpackungskostenpauschale berechnet werden.

(7) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK als auch gegen ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. In jedem Fall ist die Haftung jedoch auf die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt, sofern der Versicherer nicht leistungsfrei ist.

(8) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verstößt er gegen seine Mitwirkungspflichten, so wird die vereinbarte Vergütung sofort in voller Höhe fällig. Fordert der Kunde nach Beendigung des Annahmeverzuges it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK zur Nachleistung auf, so ist it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK berechtigt, den Zeitpunkt der Nachleistung selbst zu bestimmen; dieser hat innerhalb einer angemessenen Zeitspanne nach Beendigung des Annahmeverzuges zu liegen. Der Kunde hat in diesem Fall die zusätzlich entstehenden Kosten zu tragen. Hat der Kunde die Nichterfüllung des Vertrages zu vertreten, so schuldet er Schadensersatz in Höhe von 25 % des vereinbarten Entgeltes. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzes bleibt it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK, die eines niedrigen Schadens dem Kunden vorbehalten. Für Schäden und Datenverluste an Geräten, die sich bei it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK zur Reparatur befinden, wird keine Haftung übernommen.

 

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt 

(1) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt Eigentum von it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK bis zur Erfüllung aller Forderung, die it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen. Die Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nur mit Zustimmung der it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK zulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK hinzuweisen und it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK unverzüglich zu verständigen. Zugriffe Dritter hat der Kunde auf seine Kosten abzuwehren. Wird die Vorbehaltsware mit im Eigentum anderer stehender Ware verbunden oder vermischt, so erwirbt it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK Miteigentum an der neu entstehenden Ware im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne daß damit für it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK Verpflichtungen entstehen. In diesem Fall erwirbt it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK Miteigentum in anteiliger Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware am Gesamtwert der neuen Ware.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Für diesen Fall gestattet der Kunde das Betreten aller seiner Räumlichkeiten.

 

 

§ 9 Schutzrechtsverletzungen 

(1) Werden durch eine Lieferung der it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK Schutzrechte Dritter verletzt, so kann it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK nach eigener Wahl dem Kunden das Recht verschaffen, das Produkt weiter zu benutzen oder das Produkt austauschen und so verändern, daß eine Schutzrechts-verletzung nicht mehr vorliegt oder, falls diese Maßnahmen unwirtschaftlich sind, die Wa-re zurücknehmen und den nach Ab-schreibungsgrund-sätzen geminderten Wert erstatten.

 

 

§ 10 Datenschutz 

(1) Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes einverstanden, soweit sie für den Vertragszweck erforderlich ist.

 

 

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand 

(1) Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

(2) Der Gerichtsstand für Vollkaufleute ist der Sitz von it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK.

 

 

§ 12 Software Lizenzierung 

(1) it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK macht hiermit ausdrücklich darauf aufmerksam, daß auch bei einer Installation von Software durch die it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK GmbH, der Lizenzvertrag über Software-Nutzung ausschließlich zwischen dem Softwarehersteller und dem Endkunden zustande kommt, d.h. die Benutzung von Software nur im Rahmen der Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller zulässig ist. Insbesondere ist in Netzwerken darauf zu achten, daß nicht mehr Anwender die Software gleichzeitig nutzen, als Lizenzen vorhanden sind. Die Überwachung der Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und ggf. Beschaffung der ausreichenden Anzahl von Software Lizenzen liegt in der Verantwortung des Kunden. Die it.sources.at, Einzelunternehmen Lukas KADERAVEK GmbH kann selbstverständlich entsprechende Hilfsmittel zur Lizenzüber-wachung anbieten.

 

 

§ 13 Salvatorische Klausel 

(1) Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen oder eine künftig in sie aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, daß die Bedingungen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluß des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.

(2) Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.